Wir bei Saint-Gobain setzen uns dafür ein, dass unsere Unternehmen, unsere Beschäftigten und unsere Partner zusammenarbeiten, um eine nachhaltigere und integrative Welt zu schaffen.
Reduzierung der CO2-Emissionen: unser Netto-Null-Ziel
Wenn wir dem Klimawandel Einhalt gebieten wollen, müssen wir unsere Wirtschaft dekarbonisieren.
Das Ziel ist einfach: 2050 dürfen wir nicht mehr Kohlenstoff ausstoßen als wir aufnehmen.
Zu diesem Ziel bekannt hat sich Saint-Gobain 2019 mit der Unterzeichnung der "Business Ambition for 1.5°C"-Verpflichtung des UN Global Compact. Unsere CO2-Roadmap enthält die neuen Verpflichtungen der Saint-Gobain Gruppe bis 2030: Wir wollen nicht nur unsere direkten und indirekten CO2-Emissionen, sondern auch die Emissionen entlang unserer Wertschöpfungskette reduzieren.
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33%ige Reduktion der Scope 1- und Scope 2-Emissionen in absoluten Werten im Vergleich zu 2017
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16%ige Reduzierung der Scope 3-Emissionen im Vergleich zu 2017
Die neuen Ziele für 2030 wurden von der Science-Based Targets initiative (SBTi) bestätigt, die diese im Einklang mit unserer Verpflichtung für 2050 sieht.
Um unsere Ziele zu erreichen, werden wir bis 2030 ein gezieltes Investitions- und F&E-Budget von rund 100 Millionen Euro pro Jahr bereitstellen.
Darüber hinaus wurden zwei interne CO2-Preise eingeführt (75 Euro/Tonne CO2-Äquivalent für Investitionen, 150 Euro/Tonne für F&E-Projekte), um den Einsatz kohlenstoffarmer Technologien zu fördern.
Unser Übergang zur Kreislaufwirtschaft
Kreislaufwirtschaft ist ein resilientes Wachstumsmodell, das für einen Wandel bei den verfügbaren Ressourcen sorgen kann. Mit einem erfolgreichen Übergang zur Kreislaufwirtschaft können wir langfristig Lösungen und Dienstleistungen anbieten, die den Anforderungen von Umwelt, Arbeit und Gesellschaft Rechnung tragen und ein Gleichgewicht zwischen Wohlbefinden, Nachhaltigkeit und Leistung für die Beteiligten herstellen.
Unsere Strategie zur Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft setzt folgende Schwerpunkte:
- Entwicklung von Produkten und Lösungen, um die Rohstoffintensität zu reduzieren und die Integration von recycelten oder erneuerbaren Materialien stärker zu fördern, ihre Lebensdauer zu verlängern, ihr Recycling oder ihre Wiederverwendung zu erleichtern und so die Ressourcenintensität der Produktlösungen zu verringern,
- Entwicklung neuer Herstellungsverfahren,
- Zusammenarbeit mit den Beteiligten zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und Wertschöpfungsketten.
Produktverantwortung: zunehmende Transparenz
Die Saint-Gobain Gruppe erstellt seit vielen Jahren Ökobilanzen (LCA - Life Cycle Analysis), damit sich die Umweltauswirkungen ihrer Produkte besser verstehen und kontrollieren lassen. LCA sind nützlich, um Innovationen zu steuern, Kunden besser zu informieren und auf den wachsenden Marktbedarf nach mehr Transparenz zu reagieren.
Saint-Gobain hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 100 % des Umsatzes – unter Ausklammerungs des Baufachhandels – mit Produkten zu erzielen, für die verifizierte LCA oder EPD (Environmental Product Declarations – Umweltproduktdeklarationen) vorliegen.
Mit mehr als 1.800 verifizierten EPD, die in mehr als 35 Ländern veröffentlicht wurden, ist Saint-Gobain, gemessen am Volumen, der weltweit führende Anbieter von verifizierten EPD im Bausektor.
Verbesserung des Wassermanagements
Mit ihrer Wasserpolitik unterstreicht die Saint-Gobain Gruppe ihr Bestreben, die Auswirkungen ihrer Unternehmensaktivitäten auf die Wasserressourcen weitestgehend zu reduzieren, sei es in Bezug auf die Wasserentnahme oder die Wasserabgabe.
Langfristiges Ziel ist es, so wenig Wasser wie möglich zu entnehmen und die „Nulleinleitung“ von Industriewasser in flüssiger Form zu erreichen, ohne dabei neue Auswirkungen auf andere natürliche Umgebungen und/oder andere Beteiligte zu verursachen. Zu diesem Zweck setzt Saint-Gobain alles daran:
- die Wasserentnahme aus der Natur zu reduzieren und die Prozesse zu optimieren, um so den Wasserverbrauch auf ein Minimum zu senken
- Prozesswasser wiederzuverwenden, wann immer dies möglich ist;
- Wasser vor Ort oder außerhalb des Standorts mit geeigneten Verfahren zu recyceln;
- die Wasserqualität nicht zu beeinträchtigen: durch Reduzierung von Einleitungen, durch kontrollierte Einleitung in die natürliche Umgebung und durch Vermeidung unfallbedingter Verschmutzungen;
- mit der lokalen Bevölkerung nicht um den Zugang zu Trinkwasser zu konkurrieren.